Die Anfang Februar 2009 überarbeiteten Geschäftsbedingungen von Facebook haben Nutzer verärgert. Facebook wollte die Nutzungsbedingungen vereinfachen, sichert sich mit den neuen AGB aber die uneingeschränkte Nutzung der Inhalte seiner Mitglieder.
Im Abschnitt "Licenses" heißt es nämlich, die Nutzer räumten Facebook "ein unwiderrufliches, fortwährendes, nicht-exklusives, übertragbares, voll bezahltes, weltweites Recht" ein, alle von ihnen erzeugten Inhalte "nutzen, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufführen oder zeigen, übertragen, scannen, neu formatieren, modifizieren, bearbeiten, gestalten, übersetzen, zitieren, adaptieren, neue Inhalte daraus ableiten und verbreiten" zu dürfen. Dieses Recht gilt auch für eine "kommerzielle Nutzung und Werbung" auf der Plattform selbst, aber auch außerhalb, etwa als Werbung für Facebook.
Das universelle Nutzungsrecht an Fotos, Videos und Texten der Communitymitglieder besteht auch dann weiter, wenn diese sich von Facebook abmelden. Der Satz aus der alten Version, nachdem das Nutzungsrecht mit der Abmeldung erlischt, findet sich in der neuen Version nicht mehr.
http://www.golem.de/0902/65345.html
... nut gut das ich diverse Einladungen dort hin bisher vermieden habe !

( ... ein kleiner Mann im Nacken sagte immer, "tu das nicht! " ... )
