Ich plädiere für eine Strafe für den Computerbenutzer und die Absetzung des Richters.

Und außerdem sind 14 Schadprogramme (wobei hier ja nicht mal geklärt ist, was es für Arten von Schadprogrammen waren: 14 Programme zur Umleitung der Browserstartseite sind auch 14 Schadprogramme...) nicht besonders viel für den DAU: rd. 1200 waren bei uns im Laden das "HighLight" für einen Rechner. Und der Kunde fand es allemal billiger und einfacher sich einmal die Woche bei uns den Rechner putzen zu lassen, als sich mit Updates, zeitraubenden Suchläufen und kryptischen Meldungen rum zu ärgern....dass Online-Banking auch im Interesse der Bank stattfinde und diese mit ihren Kunden eben gerade keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen vertraglich vereinbart habe. Zudem trage das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags grundsätzlich die Bank.